Verträge sind nicht nur in der Transaktionsanalyse (TA) und in der Beratungsarbeit ein wichtiges Mittel der Quality regulations and Klärung der Erwartungen, Rollen und gegenseitigen Verantwortung.
Ein Vertrag ist nach Eric Berne, dem Begründer der Transaktionsanalyse (TA), ein explizite, beidseitige Verpflichtung, sich an ein klar definiertes Vorgehen zu halten. (1).
Eric Berne beschreibt in seiner Literatur verschiedene Arten von Verträgen.
So wird vor dem Start einer Therapie vom administrativen Vertrag und einem Behandlungsvertrag gesprochen. Der administrative Vertrag enthält Informationen über die Rahmenbedingungen (Geschäftsbedingungen, Arbeitsrahmen, etc.). Der Behandlungsvertrag beginnt bereits, wenn Klient und Berater zu einer Übereinkunft kommen, was das Ziel der Behandlung sein soll und wie festgestellt werden kann, dass diese erreicht sind. (2) Daneben erwähnt Berne den psychologischen and professionellen Vertrag. Der psychologische Vertrag beschreibt dabei die Beziehung zwischen Berater und Klient. Der professionelle Vertrag bezieht sich auf die Inhalte. Dabei werden mittels Langzeit- und Kurzzeit-Verträgen wichtige Eckpunkte zur Zusammenarbeit und Zielsetzung des Klienten festgehalten.
Der Klient und Berater können eine ungefähre Zielrichtung benennen (weiche Vereinbarung), oder sie können das Ziel auch ganz genau konkretisieren und an überprüfbaren Fakten oder Verhaltens-, Denk- und Fühlweisen festmachen (harte Vereinbarungen). (3)
Harte und weiche Verträge sind am Verhalten und an Ergebnissen überprüfbar. Weiche Verträge geben Richtungen an.
Während der Prozessphase kommen z.B. Verhaltensverträge zum Einsatz, wenn es darum geht, dass der Klient auch zwischen den Treffen für sich reflektiert und Beobachtungen anstellt. In einem Gespräch, gerade auch zu Beginn einer Zusammenarbeit, kann ein Explorationsvertrag helfen, Grenzen zu öffnen und zusammen mit dem Klienten wertfrei mögliche Entwicklungsschwerpunkte zu lokalisieren und eine realistische Standortbestimmung vorzunehmen.
Not- oder Non-Verträge (nach Robert Drye) kommen dann zum Einsatz, wenn die Sicherheit des Klienten oder anderen Personen in Frage gestellt wird. Je nach Situation muss dann auch im Sinne der Vertraulichkeit der Vertrag angepasst werden, damit der Schutz des Klienten und seines Umfeldes gewährleistet ist.
Wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zu einem Coaching mit einem externen Berater verpflichtet, dann spricht man vom Dreiecksvertrag (nach Fanita English) oder Mehrparteien-Vertrag (mehr als drei Parteien). Hier ist es wichtig, die unterschiedlichen Erwartungen und Zielsetzungen der einzelnen Parteien zu klären und transparent zu machen.
Wieso wird in der Transaktionsanalyse so viel Wert auf einen klaren Vertrag gelegt?
Dahinter steht eine grundlegende Voraussetzung für jede TA-Arbeit. Es ist dies die Überzeugung: «People are ok – zu deutsch etwa: „Die Menschen sind in Ordnung; es hat seine Richtigkeit mit ihnen, so wie sie sind.“ Daraus ergibt sich, dass der Transaktionsanalytiker und sein Klient gleichberechtigt miteinander umgehen. Das wiederum führt dazu, dass sie die Verantwortung für die Veränderung, die der Klient vorzunehmen wünscht, gemeinsam tragen.
All das ergibt sich aus der Anschauung, dass jeder die Fähigkeit zu denken hat und letztlich für sein eigenes Leben verantwortlich ist. Er ist selbst derjenige, der mit den Konsequenzen dessen leben muss, was er beschliesst. Deshalb obliegt es dem Klienten, und nicht dem Transaktionsanalytiker, zu entscheiden, was er in seinem Leben erreichen will. Die Aufgabe des Transaktionsanalytikers liegt dann darin, alles aufzuzeigen, was „dysfunktional“ zu sein scheint.“ (4)
Diese Konfrontation, von der hier gesprochen wird, findet auf achtsame Art statt. Auch hierfür gibt es eine Vertragsmöglichkeit. Denn der Berater wird den Klienten wenn immer möglich im Voraus fragen, ob er im Sinne eines Konfrontationsvertrages bereit ist, sich der Sichtweise und Einschätzung des Beraters zu stellen und ob er diese hören möchte. Auch hier wird sehr auf die Eigenverantwortung und Fähigkeit der Einschätzung des Klienten gesetzt, denn nur so ist nachhaltige, für den Klienten „gesunde“ Veränderung und Entwicklung, möglich.
Wo können Verträge von nutzen sein?
Verträge sind ein hilfreiches Werkzeug für die Zusammenarbeit. Sei dies im Beratungskontext, in der Führung, in der Zusammenarbeit mit Schülern, Mitarbietern, Vorgesetzten oder in der Erziehung und im Umgang mit den eigenen Sprösslingen. Verträge schaffen Klarheit über Rollen, Erwartungen, Bedürfnisse, Verantwortungen und Verbindlichkeit in Beziehungen. Sie bieten Schutz und ermöglichen den respektvollen, wertschätzenden Umgang mit sich selbst und anderen und unterstützen, dass alle Parteien in ihrer Kraft im Sinne des Empowerments aktiv sein können.
Verträge sind dementsprechend nicht nur im beruflichen Kontext gewinnbringend, sondern schaffen im Sinne einer schlichten Abmachung auch im privaten Umfeld Klarheit und einen sicheren Rahmen für den gemeinsamen Umgang. Je nach Situation hilft es, geltende Rahmenbedingungen, Inhalte und die Beziehungsebene explizit anzusprechen.
Literaturverzeichnis:
(1) Berne, E.: Principles of Group Treatment. Grove Press. New York. 1966: 326.
(2) Schlegel, L.: Die Transaktionale Analyse. Francke, Tübingen, 1995: 285-295.
(3) Schlegel, L.: Die Transaktionale Analyse. Francke, Tübingen, 1995: 282-284.
(4) Stewart, I., Jones, V.: Die Transaktionsanalyse. Eine neue Einführung. Herder, Freiburg 1990: 372-373.